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Anforderungen Wahlverfahren
Die Anforderungen an Wahlverfahren sind grob anhand der Wahlgrundsätze in Deutschland strukturiert.
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Wahlgeheimnis: Während und nach der Wahl darf keine Information bekannt werden, die darauf schließen lässt, was ein Wähler gewählt hat.
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Quittungsfreiheit/Belegfreiheit: Selbst, wenn der Wähler es wollte, könnte er einem Dritten nicht beweisen , was er gewählt hat.
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Nicht-Erpressbarkeit/Unmöglichkeit von Stimmkauf: Der Wähler kann, selbst wenn er es wollte, nicht in einer Art und Weise seine Stimme abgeben, die dem Angreifer beweisen könnte, dass der Wähler mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das gewählt hat, was er eigentlich vorhatte .
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Keine erzwungene Enthaltung: Eine wahlberechtigte Person kann nicht gezwungen oder erpresst werden, nicht zu wählen. Diese Anforderung gehört streng genommen zur Nicht- Erpressbarkeit, wird aber oft als Sonderfall behandelt, da diese Anforderung z.B. bei Präsenzwahlen prinzipiell unmöglich zu erreichen ist.
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Keine vorläufigen Zwischenergebnisse: Vorläufige Zwischenergebnisse lassen die Aus- wahl eines Wählers, der in einem bestimmten Zeitraum gewählt hat, mit höherer Wahrscheinlichkeit 7 bestimmen, als wenn nur das Gesamtergebnis vorliegt. Diese Anforderung gehört aus einem anderen Grund außerdem auch zur Gleichheit der Wahl.
Anforderungen, die die Korrektheit und die Nachvollziehbarkeit bzw. Öffentlichkeit der Wahl betreffen:
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Korrektheit: Das Wahlergebnis wird aus den abgegebenen Stimmen korrekt berechnet.
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Integrität: Es werden genau die Stimmen gezählt, die von wahlberechtigten Wählern abgegeben wurden. Es werden keine Stimmen unbefugt hinzugefügt, gelöscht oder verändert.
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Verifizierbarkeit: Jeder kann nachprüfen, ob die eigene Stimme in der Auszählung berücksichtigt wurde (individuelle Verifizierbarkeit) und ob das Wahlergebnis korrekt berechnet wurde (universelle Verifizierbarkeit)
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Gleiches Stimmgewicht: Jeder Wähler kann nur eine Stimme abgeben und jede Stimme wird nur einmal gezählt.
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Keine vorläufigen Zwischenergebnisse: Jeder soll unter gleichen Voraussetzungen, also auch mit der gleichen Information zur Stimmabgabe gehen. Diese Anforderung gehört außerdem auch zum Wahlgeheimnis.
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Robustheit: Niemand soll einen Abbruch der Wahl oder eine Wiederholungswahl provozieren können. Dazu muss eine Manipulation beweisbar sein, damit zwischen einer echten und einer behaupteten Manipulation unterschieden werden kann.
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Benutzerfreundlichkeit: intuitiv, leicht benutzbar, schnell, . . .
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Möglichkeit einer späteren Nachzählung / Archivierung der Stimmen
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Flexibilität: z.B. Möglichkeit von Kumulieren, Panaschieren, Write-In-Kandidaten, . . .
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Korrigierbarkeit: Möglichkeit, im Nachhinein als unberechtigt/falsch abgegeben identifi- zierte Stimme zu löschen oder zu ändern)
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Wahlspezifische Zusatzanforderungen: z.B. vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten auf Stimmzettel, vorgegebenes Layout, ungültig wählen möglich, . . .
Skript zur Vorlesung Kryptographische Wahlverfahren, B. Löwe/C. Kempka, 2013, Link:http://crypto.iti.kit.edu/fileadmin/User/Vorlesung_kryptische_Wahlverfahren/skript_01.pdf
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